A
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Allergie |
Das Immunsystem des menschlichen Körpers reagiert überempfindlich bei Kontakt zu bestimmten Stoffen, die normalerweise für einen Menschen total ungefährlich sind. Das kann die unterschiedlichsten Folgen haben wie etwa Hautausschläge, Blutdruckanstieg, Atemnot, Anschwellen von Haut, Schleimhäute, Rachen etc., Niesreiz, Juckreiz uvm. Die Allergie kann quasi bei allem vorkommen wie zum Beispiel Sonne, Luft, Nahrungsmittel, Pollen, Staub, Weichspüler und Waschmittel, Seife, Hautpflegemittel, Kleiderstoffe, Deo oder Parfüm, Konservierungsstoffe uvm. |
| Apotheke |
Dienstleistendes Gewerbe mit der Aufgabe Arzneien in kleinen Mengen zu verkaufen und ggf. nach vorgegebener Rezeptur auch herzustellen, zum Beispiel Salben und Cremes, Globoli, Tinkturen etc.; Abgabe der Medikamente / Arzneimittel mit und ohne ärztliche Verordnung, je nach dem ob das Medikament als apotheken- oder verschreibungspflichtig gilt. Der Gesetzgeber hat den Arzneimittelverkehr per Gesetz geregelt. Der Verkauf darf nur durch geschultes / ausgebildetes Personal (Apotheker(in) / Apothekenfachverkäufer(in)) erfolgen, welches befugt ist auch in Bezug auf nicht rezeptpflichtige Medikamente / Arzneimittel den Kunden zu beraten. Zusätzlich findet der Kunde in der Apotheke noch weitere Waren, die seiner Gesundheit / seinem Wohlbefinden dienlich sind. |
| Apothekenpflichtige Arzneimittel |
Apothekenpflichtige Arzneimittel sind Arzneimittel, welche nur und nur in Apotheken verkauft werden dürfen. Sie bedürfen der genauen Erklärung / Erläuterung durch das geschulte Apothekenpersonal und dürfen nicht einfach so verkauft werden. Ihre Abgabe durch den Apotheker ist gesetzlich geregelt. |
| Arzneimittel |
Arzneimittel dienen dazu, den Patienten / Kunden / Verbraucher wahlweise von Krankheiten oder Erkrankungen zu heilen, diese zu bessern bzw. zu lindern oder überhaupt Erkrankungen vor zu beugen. Sie können auch dazu dienen den Körper zum Beispiel bei der Herstellung körpereigener Stoffe / Substanzen anzuregen etc. Bestimmte Arzneimittel – welche erhöhte Sicherheitsanforderungen benötigen - werden durch den behandelnden Arzt verordnet, andere Arzneimittel wiederum können ohne Rezept in der Apotheke in kleinen Mengen gekauft werden und bedürfen nur einer kleinen Erläuterung durch das Apothekenpersonal oder sogar gar keiner Erklärung. Arzneimittel sind Wirkstoffe, die entweder natürlicher Art sind und in der Natur vorkommen (zum Beispiel in Pflanzen) oder deren Wirkstoffe künstlich in speziellen Laboren hergestellt werden. Ihre Herstellung und auch ihr Verkauf unterliegt gesetzlichen Bestimmungen. Einen Vergleich von ausgewählten Arzneimittel finden Sie hier. |