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| Begriff | Definition |
|---|---|
| Rote Liste |
Auf der Roten Liste sind sämtliche zugelassene Medikamente in Deutschland und aus dem EU-Bereich eingetragen. Die Rote Liste gibt es jährlich neu aktualisiert und sie gibt es seit 1933 als Buchausgabe für Ärzte, Apotheker, Kliniken etc. um diese mit kurzen Informationen zu jedem Medikament zu versorgen. Allerdings wird im Zeitalter der Technik und der Computerisierung von vielen Ärzten lieber die Rote Liste im Internet aufgerufen, da diese noch um einiges genauer und zuverlässiger ist als die Rote Liste in Buchform. Auch enthält sie Sonderseiten wie zum Beispiel ein Verzeichnis für Hilfs- und Wirkstoffe. Enthalten in den Kurzinformationen sind zum Beispiel Anwendungsgebiete, Nebenwirkungen, Inhaltsstoffe, Anzahl, Darreichungsform uvm. |