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| Begriff | Definition |
|---|---|
| Apotheke |
Dienstleistendes Gewerbe mit der Aufgabe Arzneien in kleinen Mengen zu verkaufen und ggf. nach vorgegebener Rezeptur auch herzustellen, zum Beispiel Salben und Cremes, Globoli, Tinkturen etc.; Abgabe der Medikamente / Arzneimittel mit und ohne ärztliche Verordnung, je nach dem ob das Medikament als apotheken- oder verschreibungspflichtig gilt. Der Gesetzgeber hat den Arzneimittelverkehr per Gesetz geregelt. Der Verkauf darf nur durch geschultes / ausgebildetes Personal (Apotheker(in) / Apothekenfachverkäufer(in)) erfolgen, welches befugt ist auch in Bezug auf nicht rezeptpflichtige Medikamente / Arzneimittel den Kunden zu beraten. Zusätzlich findet der Kunde in der Apotheke noch weitere Waren, die seiner Gesundheit / seinem Wohlbefinden dienlich sind. |